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Schneller Zugriff auf Rechtsnormen der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit
Erfurt [www.thueringen.de]
Den Thüringer Richtern und Staatsanwälten steht seit kurzem ein neues EDV-Instrument zur Verfügung, das sie bei der Verfolgung von Straftätern über Ländergrenzen hinweg einsetzen können. „Rechtshilfe – online“ kurz ReO, heißt das neue Arbeitsmittel, das das Thüringer Justizministerium gemeinsam mit einem einheimischen Softwareunternehmen entwickelt hat.
Mit dieser Datenbank haben die Nutzer einen sicheren und schnellen Zugriff auf die einschlägigen aktuellen Rechtsgrundlagen. Diese unterliegen ständigen Änderungen, was es selbst für Fachleute schwer macht, einen vollständigen und aktuellen Überblick zu behalten. Deshalb gibt das System kompakte praktische Hinweise, die bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung dringend erforderlich sind.
„Gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität kommt es häufig auf Schnelligkeit an. Der unmittelbare Zugriff auf alle notwendigen Informationen verschafft Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und beschleunigt die Ermittlungen und Verfahren“, sagte Justizminister Harald Schliemann.
Derzeit erproben bereits 200 Richter und Staatsanwälte in allen Teilen Deutschlands die in Thüringen entwickelte Software und können augenblicklich auf rund 1600 Bestimmungen zugreifen, die in Deutschland bzw. im Ausland Gültigkeit haben.
Beispielweise kann per Knopfdruck herausgefunden werden, welche Vorschriften in einem ausländischen Staat zu beachten sind, wenn dort eine Durchsuchung oder eine Beschlagnahme notwendig wird. Auch bei der Auslieferung von Straftätern nach und aus Deutschland können schnell notwendige rechtliche Eckdaten herausgefiltert werden. ReO erleichtert die Recherche und ermöglicht ein effektives Handeln.
Zur Information: Rund 40 Prozent aller Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität haben grenzüberschreitenden Charakter. Insgesamt ist die Tendenz grenzüberschreitender Straftaten weiter steigend. Die rechtlichen Möglichkeiten der Staatsanwaltschaften und Gerichte innerhalb der EU unmittelbar mit ausländischen Kollegen in Kontakt zu treten, wurden und werden immer stärker ausgebaut.