Das neue Gesicht der TLM
nächster Abschnitt:
Die TLM lässt private Radio- und Fernsehveranstalter zu und beaufsichtigt die Einhaltung medienrechtlicher Regeln zu Jugendschutz und Werbung, zur Wahrung der Meinungsvielfalt und der Programmgrundsätze. Sie ist auch zuständig für die Aufsicht über Telemedien und kontrolliert hier z. B. Online-Medien hinsichtlich der Jugendschutzbestimmungen.
Organisatorisch ist die TLM eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Finanziert wird sie nicht aus Steuermitteln, sondern aus einem Anteil der in Thüringen anfallenden Rundfunkgebühr. Sie ist unabhängig, was Ausdruck des verfassungsrechtlichen Prinzips der Staatsferne des Rundfunks ist.
Im vergangenen Jahr haben wir bereits das Print-Design der TLM-Publikationen überarbeitet und ein frisches, neues Erscheinungsbild geschaffen. Nun wurde diese Gestaltung auch auf die TLM-Webseite übernommen und im Zuge eines ReLaunches umgesetzt.